Die folgenden Waren des Reiseverkehrs können ohne Zollabgaben und Mehrwertsteuer eingeführt werden:
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug ist bis CHF 300.-- zollfrei
Die Wertfreigrenze wird nur einmal pro Person pro Tag gewährt.
Waren die nicht teilbar sind und über CHF 300.-- Wert haben, sind nicht auf mehrere Personen aufteilbar und müssen verzollt werden.
Nicht teilbare Waren im Wert von über CHF 300 sind immer abgabenpflichtig!
Diese Seite ist vorallem für Private gedacht. Sollten Sie Waren für gewerbliche Zwecke importieren, dann gelten andere Zollbestimmungen. Hierzu verweisen wir Sie auf die Tarifnummern des Schweizer Zoll. Alle Güter haben eine eigene Tarifnummer. Mit dieser Information können Sie mit der gewünschten Mengenangabe direkt bei der Zollbehörde die anfallenden Zollkosten nachfragen. Dabei spielt das Exportland ebenfalls eine Rolle. Da jedes Land andere Verträge mit der Schweiz unterhält, muss jeder einzelne Fall separat abgeklärt werden. Deshalb können wir hier keine generelle Auskunft geben. Hier gehts zum Tares - System