Zollabgaben für Nahrungsmittel

Nicht aufgeführte Nahrungsmittel unterliegen im Rahmen der Wertfreigrenze keinen Höchstmengen.

Produkt
Abgabenfreie Höchstmenge je Person/Tag, sofern innerhalb der Wertfreigrenze von Fr. 300.-
Zollansatz in Fr. für Mehrmengenje l/kg
Butter und Rahm (inkl. Kaffee-, Halb-, Saucen- oder Sauerrahm, Schmand, Obers; mit über 15 % Milchfettgehalt)
insgesamt 1 l/kg
16.--
Eier
2kg pro Person gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist nicht mehr pro Person erlaubt
zollfrei bzw. nicht erlaubt
Fleisch und Fleischwaren (ausgenommen Wildfleisch)
insgesamt 1kg
17.--
Öle, Fette und Margarine
insgesamt 5 l/kg
2.--
Honig
2kg pro Person gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist nicht mehr pro Person erlaubt
zollfrei bzw. nicht erlaubt
lebende Muscheln, Schnecken
2kg pro Person gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist nicht mehr pro Person erlaubt
zollfrei bzw. nicht erlaubt
Säuglingsmilchpulver (Schoppenpulver), medizinische Tiernahrung, Säuglingsnahrung
2kg pro Person gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist nicht mehr pro Person erlaubt
zollfrei bzw. nicht erlaubt
Tote Muscheln und andere tote Fischereierzeugnisse
20kg pro Person gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist nicht mehr pro Person erlaubt
zollfrei bzw. nicht erlaubt

 

Wichtig: Tierische Nahrungsmittel aus anderen Staaten als aus der EU/Norwegen sind grundsätzlich verboten.

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