Das Einführen von Tabak und Alkohol ist in der Schweiz durch eine Zollabgabe beschränkt. Dies kommt daher, weil die Schweiz den Alkohol- und Tabakkonsum über den Preis regulieren möchte. Beim Grenzeinkauf gilt die Altersgrenze von 17 Jahren. Darunter darf man keinen Alkohol oder Tabak über die Grenze nehmen.
Alkoholeinfuhr Schweiz
Es gilt: Personen über 17 Jahren dürfen einmal pro Tag einführen:
Tabakeinfuhr Schweiz
Es gilt: Personen über 17 Jahren dürfen einmal pro Tag zollfrei einführen:
Danach kostet es CHF 0.25 pro Zigarette/Zigarre oder CHF 0.10 pro Gramm Tabak.
Wichtig ist, dass man nur 1x 250 Gramm oder 250 Zigarren/Zigaretten pro Tag zollfrei einführen darf.