Hier sind die Gebühren, welche bei einem Onlineeinkauf für einen Schweizer Einwohner bezahlt werden müssen. Falls das Rechnungsbetrag inkl. Versandkosten des Pakets unter CHF 62.00 liegt, dann wird weder die MWST noch die Zollabfertigung fällig. Bei Büchern liegt der Freibetrag bei CHF 206.00.
Beschreibung | Betrag CHF |
Anmerkungen |
Rechnung Onlineshop inkl. Versand |
CHF 325.00 | Ob in EUR oder USD. Es wird immer zum aktuellen Devisenkurs in CHF umgerechnet. Die Devisenkurse findest du publiziert bei jeder Bank. |
Kosten Zollabfertigung | CHF 16.00 | Variert bei der Post von CHF 12.00 - 17.50. Bei Kurieren (DHL, DPD, UPS etc.) kann diese Gebühr viel höher ausfallen. |
Verarbeitungszuschlag | CHF 9.75 | Beträgt 3% des Warenwerts und wird von der Post bei Importen aus allen Ländern ausser Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien berechnet. Bei Kurieren variert diese Gebühr bzw wird teilweise nicht eingefordert |
Kosten für die fehlende Deklaration |
CHF 13.00 | Falls nicht die 3-fache Ausführung der Handelspapiere aussen am Paket angeklebt ist, oder etwas falsch deklariert wurde, wird das Paket gegen eine Gebühr geöffnet. Kuriere haben hier teils andere Gebühren. Diese Gebühr wird wenn alles korrekt deklariert wird, nicht fällig. |
Zwischentotal | CHF 364.25 | Zwischentotal. Diese Zahl ist ausschlaggebend für die Berechnung der MWST |
MWST | CHF 28.05 | 7.7% MWST oder 2.5% MWST. Das hängt von der Art der zu importierenden Ware ab. |
Total | CHF 393.40 | So hoch ist netto nun der effektive Preis welcher für den Online Einkauf bezahlt wurde |
Neu ab 1. Januar 2018: Stichproben der Post, welche früher dem Empfänger mit Fr. 13.00 in Rechnung gestellt wurden, sind neu kostenlos.
Die Schweizer MWST und die Schweizer Zollgebühren werden vom Kurier entweder separat mit einem Einzahlungsschein eingefordert oder müssen gleich an Ort und Stelle bar bezahlt werden.
Der deutsche Zoll hat im September 2015 die Regelung eingeführt, dass Internetshopper die 19% MwSt, wenn an eine deutsche Adresse geliefert nicht mehr zurückerstatten können. Im Oktober 2015 wurde die Regelung aufgrund des Ansturms der Bevölkerung wieder aufgehoben. Falls nun Verunsicherung herrscht was nun gilt, finden Sie aktuelle Informationen auf unserer Facebookseite.