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9 Jahre 7 Monate her #173
von kombi
Hallo,
ich muss demnächst einen Computer zu einem Kunden in die Schweiz bringen. Gilt ebenfalls deutsche MwSt zurück und Schweizer MwSt zahlen, auch wenn ich selbst kein Schweizer bin?
Vielen Dank und viele Grüße,
Kurt
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9 Jahre 7 Monate her - 9 Jahre 7 Monate her #174
von admin
Hallo Kurt
Wenn der PC in der Schweiz bleibt, dann agierst du als Kurier. Die Nationalität des Kuriers ist dem Zoll so ziemlich egal
Somit gilt das was du geschrieben hast: MWST DE zurück, MWST CH bezahlen.
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Letzte Änderung: 9 Jahre 7 Monate her von admin.
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9 Jahre 7 Monate her #176
von kombi
nur eine kleine Zusatzfrage:
Wenn ich mit meinem PKW an der Schweizer Grenze in Basel ankomme, wie mache ich den Ablauf für alle Beteiligten möglichst schnell und einfach?
Mach' ich vorher im Internet eine Zollerklärung fertig und bringe die samt Originalrechnung mit?
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9 Jahre 7 Monate her #181
von admin
Wenn Sie als Kurier die Ware selbst in die Schweiz bringen, dann gilt es als gewerblicher Akt und muss deshalb über die Handelswarenabfertigung abgewickelt werden. Dies ist in der Regel nur beim Autobahnzoll möglich. Sie melden die Ware an und begleichen gleich vor Ort die Schweizer Mehrwertsteuer. Diese können Sie dann dem Schweizer Kunde wieder in Rechnung stellen.
In Ihrer Buchhaltung können Sie dann den in die Schweiz gelieferten PC als Dienstleistung ins Ausland deklarieren und somit wird diese von der Deutschen Umsatzsteuer befreit. Damit hat also der Schweizer Kunde gar nichts mehr zu tun.
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