Konservendosen etc.

Mehr
10 Jahre 3 Monate her - 10 Jahre 3 Monate her #43 von Ste
Ste erstellte das Thema Konservendosen etc.
Hallo Forum,

Ich habe mir die Bereitgestellten Zollgebühren im Onlinerechner angesehen und mir
sind doch einige Fragen zu den Angaben gekommen.
z.B. würde ich gerne Wissen wie es so mit Fisch ist. Also z.B. Thunfisch in Dosen oder Fischstäbchen etc., also kein Frischfisch eben?

Oder wie ist es denn mit gehackten Tomaten, eingemachte Bohnen usw. in Dosen oder Gläsern ? Werden solche Sachen genau wie Gemüse Roh behandelt oder wie verhält sich das dabei ?
Hat jemand Kenntnis ?? :blink:
Letzte Änderung: 10 Jahre 3 Monate her von Ste. Begründung: korrektur

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • admin
  • admins Avatar
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Zollportal Schweiz
Mehr
10 Jahre 3 Monate her #44 von admin
admin antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Hallo Ste

Frisch, ob frisch oder in Dosen, hat keine Einfuhrbeschränkung. Es gilt lediglich die Wertefreigrenze von Fr. 300 pro Person im Bezug auf die Mehrwertsteuer.

Bei Gemüse gelten die Zollfreimengen, wenn es frisch oder gefroren ist. Eingemachtes in Gläsern oder Dosen kann beliebig eingeführt werden. Wiederum gilt die Wertefreigrenze von Fr. 300.00.

Zufrieden mit unserem Support?
Dann schenk uns doch ein LIKE auf Facebook!
Folgende Benutzer bedankten sich: Ste

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 3 Monate her - 10 Jahre 3 Monate her #47 von Ste
Ste antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Und bei Tiefkühlfisch ? Fischstäbchen etc. ? Und was ist mit Bratwurst die noch zu braten ist ?
Gild das würzen der genannte Wurst auch als verarbeitet?
Letzte Änderung: 10 Jahre 3 Monate her von Ste. Begründung: Anhang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • admin
  • admins Avatar
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Zollportal Schweiz
Mehr
10 Jahre 3 Monate her #48 von admin
admin antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Fisch ist immer zollfrei. Es muss nur die MWST ab CHF 300.00 bezahlt werden. Egal in welcher Form der Fisch ist. Bei der Bratwurst zählt diese unter verarbeitetes Fleisch. Gewürzte Wurst oder ungewürzte Wurst bleibt verarbeitet. Gewürztes Fleisch wird gemäss Urteil bereits als verarbeitetes Fleisch angesehen. Wobei wir hier uns schon auf einer gewissen Grauzone bewegen.

Zufrieden mit unserem Support?
Dann schenk uns doch ein LIKE auf Facebook!
Folgende Benutzer bedankten sich: Ste

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 2 Monate her - 10 Jahre 2 Monate her #54 von Ste
Ste antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Ah ok, vielen Dank für die genaue Auskunft.

Interessant wäre auch noch zu wissen wie es funktioniert wenn man die beim Kauf geleistete Mwst. erstattet haben möchte. Bisher ist mir nur bekannt es machbar ist die Mwst. erstattet zu bekommen und im gegenzug die schweizer Mwst. zahlen muß.

Muß man da nach jedem Einkauf an der Grenze zum Zoll oder kann man mehrere Quittungen sammeln bis zu einem bestimmten Wert und dann einreichen ?

Bei ALDI wurde mir zum Beispiel gesagt ich müsse ein ALDI- Konto eröffnen ( bzw. eine ALDI Tax Free Karte haben). Das möchte ich aber eigentlich nicht.

Wenn auch darüber jemand etwas weis währe ich sehr verbunden.

mfg. Ste ;)
Letzte Änderung: 10 Jahre 2 Monate her von Ste. Begründung: Nachtrag

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • admin
  • admins Avatar
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Zollportal Schweiz
Mehr
10 Jahre 2 Monate her #56 von admin
admin antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Man kann problemlos alle Quittungen sammeln und zu irgendeinem Zeitpunkt in den entsprechenden Laden gehen und die Umsatzsteuer zurückfordern. Dies macht auch Sinn.

Man muss jedoch zwingend die Ware beim ausländischen Zoll abstempeln lassen, wenn man sie dabei hat. Mit allen Quittungen an irgendeinem späteren Zeitpunkt beim Zoll auftauchen, geht nicht. Wenn man es aber abgestempelt hat, kann man die Quittung mit dem Ausfuhrschein aufbewahren und beim nächsten Einkauf beim entsprechenden Shop mitnehmen.

Ganz wichtig: Die Ware muss beim ausländischen Zoll abgestempelt werden. Dies wird z.B. relevant, wenn man bei einem Grenzsee (z.B. Bodensee) mit der Fähre die Grenze überschreitet. Der ausländische Zoll ist noch auf der deutschen Seite. Sobald man dann in der Schweiz ist und die Ware nicht abgestempelt hat, hat man Pech gehabt.

Zufrieden mit unserem Support?
Dann schenk uns doch ein LIKE auf Facebook!
Folgende Benutzer bedankten sich: Ste

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 2 Monate her #58 von gutscheinblau
gutscheinblau antwortete auf das Thema: Konservendosen etc.
Natürlich braucht es da auch immer die richtige Verpackung und Schachteln. Oftmals werden Waren aus dem Ausland einfach in Beutel oder Gripbeutel gesteckt, ohne dass der Versender über den Schweizer Zoll nachdenkt... Würde Ware auf Paletten anrollen, wären noch größere Probleme vorprogrammiert. :P

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.055 Sekunden

Partner | Impressum © Copyright 2013-2024 Auslandeinkauf