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8 Jahre 5 Monate her - 8 Jahre 5 Monate her #382
von PeterS
Hallo,
bin auf das hilfreiche Forum hier gestossen, sehr cool. Habe gesehen, dass es zum Thema auch schon einige Threads gab, aber eine spezfische Frage habe ich nicht beantwortet gefunden.
Und zwar habe ich an ein, zwei Stellen im Netz Kommentare gelesen, dass bei einer Autoreparatur iN DE die Materialkosten mindestens 50% des Rechnungsbetrags betragen müssen, damit die MwSt. zurückerstattbar ist. Ein recht komplizierter Artikel im deutschen Steuerrecht setzt sich scheinbar mit der Frage, inwieweit Reparaturen an EU-Ausländer USt. pflichtig sind, auseinander.
Konkret: Muss ich darauf achten, dass der Materialwert > 50% auf der Rechnung ausgewiesen ist, um das übliche Procedere (Ausfuhrstempel, Zollanmeldung, spätere Rückforderung vom deutschen Unternehmen etc.) durchlaufen zu können?
Danke für eure Antworten!
Peter
Letzte Änderung: 8 Jahre 5 Monate her von PeterS.
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