Fahrzeugteile und Zubehör für Privaten Gebrauch

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9 Jahre 2 Tage her #336 von rösche
rösche erstellte das Thema Fahrzeugteile und Zubehör für Privaten Gebrauch
hallo zusammen
ich habe letzthin eine Navihalterung für mein Motorrad im Wert von 100€ in DE bestellt. Die Lieferadresse war ebenfalls in DE. Rechnungsadresse Schweiz - Lieferadresse Deutschland. Soweit also alles i. O. für die Ausfuhr.
Ich also an den Deutschen Zoll zum abstempeln...
der Zollbeamte fragt: wo ist das Teil?
ich: hinten in der Box vom Motorrad.
Er: na dann könne er nicht abstempeln Es müsse montiert sein.
Ich:???
ER: ICH KÖNNE IHM DAS GLAUBEN, DAS SEI SO GEMÄSS GESETZT!!
ich: ok - wollte kein TamTam am Zoll machen, zur Zeit sind die Warteschlangen ja relativ lang.

Irgend wie war mir, ich hätte mal gehört, dass Autoersatzteile und Zubehör die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet wird. Im Internet hab ich dann diesen Gesetztes-Artikel gefunden:

Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen: Lieferungen zur Ausrüstung oder zur Versorgung von privaten Beförderungsmitteln. Lieferungen von Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Kombiwagen, Sportboot, Segelyacht, Flugzeug) dienen, sind von der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr ausgeschlossen. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kraftfahrzeugteile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (z.B. Stoßstange), als auch um solche, die als bewegliche Teile zur Ausrüstung des Fahrzeugs gehören (z.B. Abschleppseil, Reservereifen, Verbandkasten). Auch Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs (z.B. Kraftstoff, Motoröl, Pflegemittel) fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Nun meine Frage: wenn ich etwas bestelle und das in Deutschland selber montiere, kann es dann normal rückerstattungsfähig ausgeführt werden?

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8 Jahre 11 Monate her #338 von admin
admin antwortete auf das Thema: Fahrzeugteile und Zubehör für Privaten Gebrauch
Interessante Geschichte. Beim Zoll gibt es ja immer wieder Neues. Unserer Meinung nach spielt es für die Rückerstattung der MWST eine untergeordnete Rolle ob das Teil montiert wurde oder nicht. Ausschlaggebend ist mehr, dass die Rechnung die 19% MWST ausweist und offensichtlich ist, dass es sich um eine Ausfuhr handelt. Da diese beiden Kriterien erfüllt sind, sehen wir nicht ein wieso der Zoll die Rückerstattung verweigert hat.

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