Autoreparatur in Kosovo, nicht EU-Mitglied

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9 Jahre 3 Monate her #249 von admin
admin erstellte das Thema Autoreparatur in Kosovo, nicht EU-Mitglied
Es ist irrelevant, aus welchem Land Sie einreisen - EU oder nicht EU -, relevant ist nur die Freigrenze von Fr. 300.00. Wenn Ihre Autoreparatur diesen Wert übersteigt, dann wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig.

Die Durchreiseländer wird Ihre Autoreparatur nicht interessieren. Nur das Land Ihres Wohnsitzes ist an Ihren Steuern interessiert und nur dort müssen Sie die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Bei einer Autoreparatur kann der Betrag übrigens auch nicht auf verschiedene Personen aufgeteilt werden (wenn Sie gemeinsam reisen würden), wie dies bei einem Einkauf von z.B. Kleidern der Fall wäre. Die Reparatur gilt als sogenannter Warenposten, ist nicht aufteilbar auf verschiedene Personen und daher fällig, sobald er die Freigrenze überschreitet.

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9 Jahre 3 Monate her #253 von admin
admin antwortete auf das Thema: Autoreparatur in Kosovo, nicht EU-Mitglied
Am Schweizer Zoll wird nur die MWST fällig. Kein Zoll. Die Berechnung anschliessend wird auf den Gesamtbetrag der Rechnung gemacht. In der Schweiz sind sowohl die Teile wie auch die Dienstleistung beides zu 8% Mehrwertsteuerpflichtig, deshalb gibt es keine Unterscheidung da keine reduzierten Sätze involviert sind.

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